Qualifizierung
Die Voraussetzung für die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen,
ist die Teilnahme an einem Befähigungskurs, der einen Umfang von 120 Stunden hat.§ 39a des SGB V schreibt vor, welche Aufgaben in der Sterbebegleitung erfüllt werden müssen.
Die Umsetzung des § 39a SGB V ist für alle anerkannten Ambulanten Hospizdienste eine gesetzliche Voraussetzung. Die Krankenkassen unterstützen die Hospizdienste mit einer Förderung zu den Personal- und Sachkosten.
Die intensive Arbeit mit sterbenden Menschen und ihrem gesamten Umfeld, fordert viel von den ehrenamtlichen Begleitern und darum braucht es eine gute Vorbereitung. Ebenso wichtig ist die persönliche Auseinandersetzung, die häufig mit eigenen Erfahrungen und Erlebnissen einhergeht. Darüber hinaus gilt es die Lebensentwürfe anderer Menschen zu respektieren, auch wenn sie anders als die eigenen sind.