bruecke hospiz

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Spendenkonto Förderverein 

Sparkasse Essen
DE 77 3605 0105 0008 5334 40
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Qualifizierung

Die Voraussetzung für die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen,

ist die Teilnahme an einem Befähigungskurs, der einen Umfang von 120 Stunden hat.§ 39a des SGB V schreibt vor, welche Aufgaben in der Sterbebegleitung erfüllt werden müssen.

Die Umsetzung des § 39a SGB V ist für alle anerkannten Ambulanten Hospizdienste eine gesetzliche Voraussetzung. Die Krankenkassen unterstützen die Hospizdienste mit einer Förderung zu den Personal- und Sachkosten.

Die intensive Arbeit mit sterbenden Menschen und ihrem gesamten Umfeld, fordert viel von den ehrenamtlichen Begleitern und darum braucht es eine gute Vorbereitung. Ebenso wichtig ist die persönliche Auseinandersetzung, die häufig mit eigenen Erfahrungen und Erlebnissen einhergeht. Darüber hinaus gilt es die Lebensentwürfe anderer Menschen zu respektieren, auch wenn sie anders als die eigenen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ambulanten Hospizdienst unter der Rufnummer 0201 319 375 - 760

Büro Förderverein                             0201 - 319 375 - 765

Ambulanter Hospizdienst                0201 - 319 375 - 760

Stationäres Hospiz                            0201 - 319 375 - 750


 

 

 

Kooperationen

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